Viele Betreiber:innen von Restaurants, Cafés oder Bars stehen vor der Herausforderung, ihre Gastronomiefläche funktionaler, wirtschaftlicher oder moderner zu gestalten. Ob Optimierung des Küchen-Workflows, zusätzliche Sitzplätze, Bar-Umgestaltung oder die Umnutzung in ein neues Konzept – eine Grundrissänderung in der Gastronomie kann Umsatz, Gastkomfort und Abläufe erheblich verbessern.
Damit die Umgestaltung nicht nur optisch, sondern auch baurechtlich und funktional gelingt, ist eine professionelle architektonische Planung unverzichtbar – insbesondere, wenn Themen wie Brandschutz, Statik, Barrierefreiheit oder Gästeführung betroffen sind.
👉 Sie möchten den Grundriss Ihrer Gastronomiefläche ändern lassen?
⚖️ Genehmigungspflicht: Wann braucht eine Grundrissänderung in der Gastronomie eine Baugenehmigung?
In gastronomischen Betrieben sind Grundrissanpassungen oft genehmigungspflichtig, da sie öffentlich zugängliche Nutzungsflächen, Hygienevorschriften und Brandschutz betreffen.
Eine Baugenehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn:
tragende Wände, Decken oder Stützen entfernt oder verändert werden
die Nutzung geändert wird (z. B. Ladenfläche → Gastronomie, Bar → Restaurant)
sanitäre Anlagen, Lüftungstechnik oder Küche neu angeordnet werden
Flucht- und Rettungswege betroffen sind
Sitzplatzanzahl deutlich verändert wird (Brandschutz & Gaststättenverordnung)
In diesen Fällen erstellt ArchiFix eine prüffähige Genehmigungsplanung, die alle baurechtlichen, hygienischen und brandschutztechnischen Vorgaben erfüllt – komplett digital und deutschlandweit.
✅ Keine Genehmigung notwendig, wenn:
lediglich nicht tragende Wände versetzt oder entfernt werden
Gastraumgestaltung (Möblierung, Zonierung, Innenarchitektur) angepasst wird
Theken- oder Servicebereiche räumlich umorganisiert werden, ohne statische Eingriffe
nur der Innenausbau modernisiert wird (Boden, Wand, Möbel)
💡 Tipp: Auch bei genehmigungsfreien Umbauten ist eine Planung sinnvoll – vor allem, wenn Sie Abläufe verbessern, Laufwege verkürzen oder Sitzplatzkapazitäten erhöhen möchten.
🧱 Warum eine professionelle Planung bei Gastronomie-Grundrissen entscheidend ist
In der Gastronomie wirken sich Grundriss und Raumstruktur direkt auf Umsatz, Effizienz und Gästezufriedenheit aus. Mit einer durchdachten Neuplanung lassen sich u. a. verbessern:
Mit ArchiFix erhalten Sie eine funktionale, wirtschaftliche und genehmigungsfähige Planung – ohne Vor-Ort-Termin, komplett online.
💶 Kosten für eine Grundrissänderung bei Gastronomie
Maßnahme
Kosten (ca.)
Grundrissanpassung ohne statische Eingriffe
2.000 – 4.500 €
Grundrissänderung mit statischer Anpassung
3.500 – 8.000 €
Genehmigungsplanung inkl. Bauantrag
ab 3.000 €
💡 Wichtig: Aufwand & Preis hängen von Größe, Technik, Brandschutzanforderungen und Genehmigungspflicht ab. Bei ArchiFix erhalten Sie eine transparente Kosteneinschätzung vor Projektstart.
🏗️ Wie ArchiFix Sie unterstützt – deutschlandweit & digital
Als Online-Architekturbüro bieten wir echte Architekt:innenleistungen nach HOAI Leistungsphasen 1–4:
1️⃣ Machbarkeitsanalyse – baurechtliche & statische Prüfung 2️⃣ Entwurfsplanung – neuer Grundriss, abgestimmt auf Konzept, Gäste- und Küchenlogistik 3️⃣ Genehmigungsplanung – prüffähige Unterlagen für Bauamt & Brandschutzbehörde 4️⃣ Digitale Bereitstellung – alle Pläne online, jederzeit abrufbar
⚠️ Hinweis: ArchiFix übernimmt keine Bauleitung oder Bauüberwachung (Leistungsphase 6–8). Wir sind spezialisiert auf digitale Planung – effizient, rechtssicher, deutschlandweit.
✅ Ihre Vorteile mit ArchiFix
Planung durch erfahrene Architekt:innen – 100 % online
Keine Vor-Ort-Meetings nötig
Transparent kalkulierbare Kosten
Planung deutschlandweit möglich
Genehmigungsfähige Unterlagen für Behörden & Handwerk
🏁 Fazit: Grundriss ändern bei Gastronomie – wirtschaftlich planen mit ArchiFix
Eine Grundrissänderung in einem gastronomischen Betrieb ist mehr als Umbau – sie ist eine Investition in Umsatz, Arbeitsabläufe und Gästeerlebnis. Damit Umbau, Behörden & Betrieb reibungslos funktionieren, ist eine professionelle Architektenplanung unverzichtbar.
Mit ArchiFix erhalten Sie eine digitale, individuelle und genehmigungsfähige Grundrissplanung – ohne Vor-Ort-Termin, deutschlandweit verfügbar.
👉 Sie möchten den Grundriss Ihres Gastronomiebetriebs professionell ändern lassen?
Eine Nutzungsänderung in Deutschland ist erforderlich, wenn Sie ein Gebäude oder eine Einheit anders nutzen möchten als ursprünglich genehmigt. Bei der Nutzungsänderung handelt es sich um einen Bauantrag, der bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden muss.
Dies ist auch dann notwendig, wenn Sie baulich nichts verändern. Es geht rein um die formelle Änderung der Nutzung.
Hintergrund einer Nutzungsänderung ist, dass unterschiedliche Nutzungen verschiedene Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz, Stellplätze, Lärm oder Energieeffizienz haben können. Deshalb prüft das Bauamt im Rahmen eines Bauantrags, ob die neue Nutzung den rechtlichen Vorgaben entspricht und gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.
+-Was sind typische Beispiele für eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Raum für einen anderen Zweck genutzt wird, als ursprünglich vorgesehen. Typische Beispiele sind:
Büro oder Praxis in Wohnraum umwandeln
Wohnraum in Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb) / gewerbliche Nutzung
Lagerhalle in Büro oder Werkstatt
Einzelhandel in Gastronomie
Ein weiterer gängiger Fall ist die Eröffnung eines neuen Gewerbes, wenn zuvor eine andere Nutzung in den Räumlichkeiten genehmigt war. Zum Beispiel: War zuvor ein Nagelstudio genehmigt, ist für die Eröffnung eines Friseursalons ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich.
Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben eine Nutzungsänderung notwendig ist, können Sie beim örtlichen Bauordnungsamt Auskunft einholen.
+-Was passiert, wenn ich keine Nutzungsänderung beantrage?
Wenn Sie eine Nutzungsänderung ohne die erforderliche Genehmigung durchführen, können erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen:
⚖️ Rechtliche Konsequenzen
Bußgelder: Das Betreiben einer nicht genehmigten Nutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Bußgelder bis zu 250.000 € möglich.
Nutzungsuntersagung: Die zuständige Behörde kann die Nutzung untersagen, was bedeutet, dass Sie die betreffende Nutzung sofort einstellen müssen.
Räumung oder Rückbau: In schwerwiegenden Fällen kann die Behörde die Räumung oder den Rückbau der betroffenen baulichen Anlage anordnen.
🏠 Private Haftung
Als Betreiber oder Eigentümer haften Sie persönlich für die Folgen einer nicht genehmigten Nutzung.Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn Dritte durch die Nutzung geschädigt werden.
🛡️ Versicherungsfragen
Viele Versicherungen decken Schäden nicht ab, die im Rahmen einer nicht genehmigten Nutzung entstehen.Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben könnten.
✅ Empfehlung
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Sie vor jeder Nutzungsänderung die erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einholen.Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.
+-Welche Unterlagen muss ich hochladen?
Im Bauantragsvorgang werden Sie aufgefordert, die Planunterlagen des Gebäudes hochzuladen.
Zu den notwendigen Planunterlagen gehören:
Mindestens der Grundriss der Etage, in der die umzunutzende Einheit liegt
Mindestens ein Schnitt durch das Gebäude
Mindestens die Straßenansicht
Ein Lageplan kann ebenfalls hochgeladen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich, damit wir den Antrag erstellen können.
Sollten Ihnen weitere Unterlagen vorliegen, z. B. aus alten Genehmigungen zum Objekt oder eine Flächenberechnung, können diese für uns sehr hilfreich sein und die Bearbeitung des Antrags beschleunigen.
+-Welche Angaben muss ich noch machen, damit meine Nutzungsänderung bearbeitet werden kann?
Damit wir Ihre Nutzungsänderung effizient bearbeiten können, benötigen wir folgende Angaben:
Geplante Nutzung: Bitte teilen Sie uns mit, welche Nutzung konkret geplant ist.
Bisher genehmigte Nutzung: Wir müssen wissen, welche Nutzung zuletzt offiziell genehmigt war.
Stellplatzsituation: Geben Sie bitte an, wie viele KFZ- und Fahrradstellplätze der umzunutzenden Einheit zugeordnet sind und wie die Stellplatzsituation auf dem Grundstück insgesamt aussieht.
Sollten aufgrund der Art der Nutzung oder rechtlicher Vorschriften weitere Informationen erforderlich sein, werden wir uns während der Bearbeitung direkt bei Ihnen melden.
+-Wie ermittele ich das richtige Paket für meine Nutzungsänderung?
Wir bieten aktuell Pakete für eine Nutzungsänderung zum Fixpreis an. Um herauszufinden, welches Paket für Sie das richtige ist, benötigen Sie die Angabe der Quadratmeterzahl der Einheit, die umgenutzt werden soll.
Unsere Pakete sind in vier Größenkategorien eingeteilt.
Einheiten über 300 m²: Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail-Anfrage für ein individuelles Angebot.
Bauliche Änderungen: Sollten für die neue Nutzung bauliche Änderungen geplant sein, die noch nicht in den Bestandsplänen enthalten sind und für den Antrag eingezeichnet werden müssen, wird auf den Fixpreis eine Pauschale für den Mehraufwand aufgeschlagen. Die Höhe der Pauschale ist für jedes Paket einzeln aufgeführt.
💡 Tipp: Prüfen Sie vorab die Größe Ihrer Einheit und geplante Änderungen, um das passende Paket auszuwählen und eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
+-Welche baulichen Veränderungen kann ich begleitend zu meiner Nutzungsänderung durchführen?
Begleitend zu Ihrer Nutzungsänderung können Sie kleinere bauliche Maßnahmen durchführen, die für sich allein keinen Bauantrag erfordern. Dazu zählen beispielsweise:
Versetzen, Entfernen oder Erstellen von nicht tragenden Innenwänden
Austausch von Fenstern
Ändern von Türöffnungen
Wenn Sie solche Maßnahmen planen, setzen Sie bitte im Konfigurator das entsprechende Häkchen. Dafür wird eine kleine zusätzliche Pauschale fällig. Wir besprechen Ihre Vorstellungen anschließend persönlich mit Ihnen und ergänzen die Pläne so, dass alle baurechtlichen Vorschriften, z. B. Brandschutz und Fluchtwege, weiterhin eingehalten werden.
Hinweis: Bauliche Veränderungen, die selbst einer Genehmigung bedürfen, sind z. B.:
Anbauten
Errichtung von Gauben oder Balkonen
Eingriffe in statisch relevante Bauteile
Wenn Sie Maßnahmen in diesem Bereich planen, kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Angebot per E-Mail.
+-Wo bekomme ich Pläne von meinem Gebäude her?
Als Eigentümer Ihrer Immobilie haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die benötigten Pläne zu erhalten:
Prüfen Sie zunächst Ihre eigenen Unterlagen, ob Sie bereits eine Kopie des Grundrisses besitzen.
Alternativ können Sie beim Immobilienmakler, über den Sie die Immobilie gekauft haben, nachfragen, ob er Ihnen den Grundriss als PDF-Datei zur Verfügung stellen kann.
Wenn Sie die Immobilie selbst haben bauen lassen, wenden Sie sich an den Architekten, der das Gebäude geplant hat. Er kann Ihnen ebenfalls den Grundriss als PDF zuschicken.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bauakte bei der Stadt einzusehen, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten.
Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Vorschriften und Genehmigungsverfahren können sich je nach Bundesland und sogar je nach Gemeinde unterscheiden. Bitte wende dich im Zweifel an das zuständige Bauamt oder einen Fachanwalt.
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